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Quelle: eRecht24


Leihbedinungen für Hüpfburgen, Bierzeltgarnituren und Partyzelte (AGB´s)

Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietobjekte nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheit hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Mietobjektes gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der Ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den Daraus entstehenden Schäden zu ersetzten. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.

4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraums dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

5.Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung der Hüpfburgen:
Das betreten von Hüpfburgen ist mit Schuhen strengstens untersagt. Für die Sicherheit der Kinder während des Mietzeitraums ist der Mieter selbst verantwortlich. Es sind keine Esswaren und Getränke sowie scharfe Gegenstände in den Hüpfburgen erlaubt. Ist eine Reinigung für die oben genannten Dinge erforderlich fällt eine reinigungsgebühr von 50,00€ an den Mieter an. Der Mieter verpflichtet sich vor Aufbau der Hüpfburg alle Scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt ist das verschieben oder das verstellen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen stehen bleiben muss die Luft rausgelassen werden und mit einer plane abgedeckt werden. Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.

Bei Rückgabe feuchter oder nasser PVC Profiburgen, wird die erhobene Kaution vollständig einbehalten!

Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen: 

•   vor Benutzung der Hüpfburg sind die Schuhe auszuziehen

•   Hüpfburg Parcour belastbar bis 225 kg, bis zu 5 Kindern a 45 kg, Hüpfburg (Playcenter 6in1, 11in1, Formel 1, Elefantenparadies) belastbar bis 180kg bis zu 4kinder a 45kg, Hüpfburg Supermausi Profiburg max. 10 Benutzer je nach Größe der Nutzer (Max. Größe der Nutzer 180 cm)

•   das Fassungsvermögen ist vom jeweiligen Gerät und Alter der Benutzer abhängig

•   Bei Überlastung können sich die Nähte weiten, was eine Reparatur beim Hersteller nach sich zieht. Diese Reparatur – und Ausfallkosten werden dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.

•   Größere Kinder haben auf kleinere Kinder Rücksicht zu nehmen

•   Das Klettern an den Seitenwänden ist nicht gestattet

•   Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art in den Spielbereich (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, Messer, spitze Gegenstände…) ist verboten

•   Besondere Vorsicht ist bei Brillen, Armbanduhren usw. geboten

•   Die Verankerung ist in regelmäßigen Abständen auf Festigkeit zu überprüfen

•   Bei Windböen / starkem Wind ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen

Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Hüpfburgen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Benutzung vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen

Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung der Partyzelten:

Der Mieter hat die Zelte genauso trocken und sauber wieder zurück zu geben, wie er sie bei Mietbeginn erhalten hat.

Die Zelte müssen immer gegen starken wind bzw. Sturm mit den mitgelieferten Sturmsicherungen befestigt werden.

 

6. Wetter-Vereinbarung
Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor die Reservierung zu Stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine kosten. Kann das abgeholte Material (Hüpfburgen, Partyzelte) wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtnutzung“. Bei kurzfristig eintretendem Schlechten Wetter und einer daraus resultierenden nicht Nutzung der Mietsachen (vor Abholung!), wird keine Gebühr erhoben.

7. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neuanschaffung oder Reparatur des Materials. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Vermietung erfolgt ausschließlich für den Privatgebrauch falls nicht anders vereinbart.

8. Pflichten des Vermieters
der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraums zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen wohn-oder Geschäftssitz zu versenden.

9. Die Benutzung aller Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter übernimmt die Mietgegenstände in sauberem, trockenem und funktionstüchtigem Zustand und hat diese auch so wieder abzugeben.


10. Die Mietgebühr wird immer bei Abholung/Anlieferung fällig. Es erfolgt nach § 19 UstG keine Erhebung der MwSt.  Auf Mietgegenständen auf denen eine Kaution erhoben wird, erfolgt ein gesonderter Hinweis. Die Kaution muss am Tag des Mietbeginns inkl. Der Mietgebühr entrichtet werden und wird am Tag der Rückgabe bzw. Abholung wieder erstattet. Sollten die Mietbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Kaution in Teilen oder der vollen Höhe einbehalten werden.

11. Kündigung oder Rücktritt des Mietvertrages oder Reservierung
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt kann eine Stornogebühr für entstanden Kosten und/ oder Mietausfall berechnet werden. Er beträgt 30% vom Mietpreis bei Absage ab 14 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn und danach 50% vom Mietpreis.

Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)